Im Oktober 2020 hat IACS neue und aktualisierte Anforderungen hinsichtlich Kontrolle, Dokumentation und Inspektion von wasserdichten Kabeldurchführungen an Bord von Schiffen und Offshore-Anlagen veröffentlicht. In diesem Artikel fassen wir die neuen einheitlichen IACS-Anforderungen Z28, Z23 und Z17 und die jetzt von Eigentümern, Betreibern und Werften zu ergreifenden Maßnahmen zusammen.
Die neuen und aktualisierten einheitlichen Anforderungen von IACS, der International Association of Classification Societies, zielen darauf ab, die Sicherheit an Bord von Schiffen und Offshore-Anlagen auf der ganzen Welt zu erhöhen. Ein gutes Beispiel ist der klar zum Ausdruck gebrachte Fokus auf Installationsqualität und Überprüfung wasserdichter Kabeldurchführungen. Die Vorschriften sind jetzt in Kraft und gelten für Schiffe und Offshore-Anlagen, deren Bau ab dem 1. Juli 2021 beauftragt wird.
IACS UR Z28 – Untersuchungen wasserdichter Kabeldurchführungen
Dieses neue Kapitel umfasst die Kontrolle wasserdichter Kabeldurchführungen während des gesamten Lebenszyklus eines Schiffes oder einer Offshore-Anlage, vom Neubau bis zur Verschrottung. Dies beinhaltet Anweisungen zu:
- Wartung, Kontrolle und Dokumentation von Kabeldurchführungen
- Kontrolle und Aufrechterhaltung der Qualität der Installation von Kabeldurchführungen.
- Wie und wann regelmäßige Überprüfungen von Kabeldurchführungen durchgeführt werden sollen
IACS UR Z23, rev. 7 – Inspektion des Schiffskörpers für Neukonstruktionen
Die Aktualisierungen in Z23 in Bezug auf wasserdichte Kabeldurchführungen geben an, dass ein Verzeichnis für Kabelabdichtungssysteme erstellt und den Schiffskonstruktionsunterlagen hinzugefügt werden muss. Das Verzeichnis muss Folgendes enthalten:
- Ein Markierungs- oder Identifikationssystem für Kabeldurchführungen
- Dokumentation mit Verweis auf Herstellerhandbücher für jede Art von Kabeldurchführung
- Die Bauartzulassungsbescheinigung für jede Art von Kabeldurchführung
- Mitgeltende Installationszeichnungen
- Eine Aufzeichnung jeder Kabeldurchführung, die den fertiggestellten Zustand nach der Endkontrolle in der Werft dokumentiert, einschließlich Abschnitten zur Aufzeichnung von Inspektionen, Änderungen, Reparaturen und Wartungen
IACS UR Z17, rev. 15 – Verfahrensrechtliche Anforderungen an zugelassene Dienstleistungsunternehmen
Der neue Abschnitt 17 in UR Z17 bezieht sich auf Unternehmen, die Inspektionen von Kabeldurchführungen auf Schiffen und Offshore-Anlagen durchführen.
- Klassifikationsgesellschaften müssen sich darauf vorbereiten, Audits von Unternehmen durchzuführen, die eine Zertifizierung als zugelassener Dienstleister für Kabeldurchführungsinspektionen anstreben
- Zugelassene Dienstleistungsunternehmen, die Inspektionsdienste für Kabeldurchführungen anbieten möchten, müssen von Gesellschaften als zugelassener Dienstleister gemäß dem entsprechenden Klassenüberwachungsprogramm zertifiziert werden